Informationen
Verordnung für die logopädische Therapie
Verordnungen werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden, Neurologen oder Hausärzten ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung bei Therapiebeginn nicht älter als 14 Tage sein darf. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Dauer der Therapieeinheit und Therapiefrequenz
Die Dauer der Therapieeinheit richtet sich nach dem Störungsbild und dem Ermessen ihres Arztes. Sie kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen. Die Therapie findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche statt.
Kosten
Die Kosten für die ärztlich verordnete Therapie in unserer Praxis zahlt grundsätzlich Ihre Krankenkasse.
Zuzahlungen
Gemäß § 32 Abs. 2 i.V.m. § 61 Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hat ein Patient, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Verordnungswertes sowie 10 Euro je Verordnung zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Die erste Therapiestunde
Ihr erster Termin dient der logopädischen Befunderhebung (Erstbefundung). Zunächst haben Sie im Rahmen eines Anamnesegespräches (Erstgespräch) die Gelegenheit, genau zu erläutern, welche Problematik Sie zu uns geführt hat. Wir werden das Gespräch nutzen, um therapierelevante Informationen von Ihnen einzuholen. Im weiteren Verlauf der Stunde werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.
Terminvereinbarungen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder persönlich mit uns. Sofern wir gerade zu Hausbesuchen unterwegs sind oder in der Therapie sind, können wir nicht an das Telefon gehen. In diesem Fall hinterlassen Sie Ihre Nachricht bitte auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie umgehend zurück.